Im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vom 20. November 1945 bis zum 1. Oktober 1946 waren zwei NS-Funktionäre angeklagt, die für die Zwangsarbeit im Nationalsozialismus verantwortlich waren: Fritz Sauckel und Albert Speer. Sauckel war für die Organisation des Arbeitseinsatzes zuständig gewesen, Speer hatte als Rüstungsminister sehr eng mit Sauckel gearbeitet und die Kriegslogistik organisiert. Speer bekam eine Haftstrafe von 20 Jahren, Sauckel die Todesstrafe.
Damit galt die gerichtliche Aufarbeitung in Deutschland als beendet und die Zwangsarbeiter:innen gerieten in Vergessenheit.
Erst in den 1980er Jahren, als die Rolle der deutschen Unternehmen während der NS-Zeit vermehrt in den Fokus der Aufarbeitung rückte, änderte sich der erinnerungspolitische Rahmen.1 Die Forschung um die sogenannten „vergessenen Opfer“ wurde verstärkt aufgenommen. Im Zuge dessen kam die Forderung, dass die Unternehmen, die während der NS-Zeit an der Ausbeutung von fast 13 Millionen Menschen im Deutschen Reich beteiligt waren, Entschädigungen zahlen müssten. Jahrzehntelang waren Anträge auf Entschädigungen abgewiesen worden, da die NS-Zwangsarbeit nicht als Verbrechen wahrgenommen, sondern auch als notwendige Begleiterscheinung eines Krieges gerechtfertigt worden war. Aber nicht nur die Aufarbeitung setzte die deutschen Unternehmen unter Druck, auch Boykottaufrufe und Sammelklagen aus dem Ausland (vor allem aus den USA) in den 1990er Jahren drohten den Unternehmen. Schließlich führte dies zu einem Entschluss der Bundesregierung, zusammen mit der deutschen Wirtschaft einen Entschädigungsfonds zu gründen, um die Zahlungen an ehemalige Zwangsarbeiter:innen durchführen zu können.2
Aus diesem Fonds gründete sich im Jahr 2000 die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ). Das Gründungskapital von 5,1 Milliarden Euro wurde je zur Hälfte vom deutschen Staat und der deutschen Wirtschaft zusammengetragen. Die Unternehmen – darunter BMW, Bahlsen, Bosch, BASF, Deutsche Bank, Daimler-Chrysler, Lufthansa, Porsche, Siemens, Thyssenkrupp, Volkswagen und weitere – schlossen somit die zukünftigen Forderungen quasi aus und konnten diese Zahlungen sogar steuerlich absetzen.
Laut EVZ wurde das Auszahlprogramm 2007 abgeschlossen.3 4,4 Milliarden Euro zahlte die Stiftung als Einmalzahlungen an 1,7 Millionen ehemalige Zwangsarbeiter:innen oder Angehörige in mehr als 100 Ländern aus.4 Wie viel die Entschädigten jeweils erhielten, ergab sich aus einer Kategorisierung, die die Stiftung anlegte: Die Zwangsarbeiter:innen wurden in drei Kategorien eingeteilt, um daraus einen Entschädigungsanspruch abzuleiten. Zur Kategorie A zählten KZ- und Ghetto-Häftlinge, die maximal 7669 Euro bekamen. Unter Kategorie B fasste die Stiftung Inhaftierte in Gestapo-Arbeitslagern und anderen Haftstätten, die eine Summe zwischen 3068 Euro und 7669 Euro erhielten. In der Kategorie C gab es noch zusätzlich innerhalb der Gruppe der zivilen Zwangsarbeiter:innen eine weitere Differenzierung. Den Menschen, die in der Industrie eingesetzt waren, standen 2556 Euro zu. Die Zwangsarbeiter:innen in der Landwirtschaft und die Kinderhäftlinge bekamen eine Summe zwischen 536 Euro und 2235 Euro.5 Vor diesem Hintergrund entzündete sich heftige Kritik daran, dass die Betroffenen nicht nur in der NS-Zwangsarbeit von den Nazis, sondern auch 55 Jahre später bei der Entscheidung von deutschen Behörden wieder kategorisiert wurden, wie viel ihr Einsatz wert gewesen war und welche Summe als „Entschädigung“ angebracht wäre.
Zudem wurden dabei nicht alle Opfer bedacht. Anträge von ehemaligen „Italienischen Militärinternierten“ wurden von den deutschen Gerichten abgewiesen. Sie wurden von den Entschädigungszahlungen ausgeschlossen.6 Sowjetische Kriegsgefangene erhielten nur dann Zahlungen, wenn sie in Konzentrationslagern inhaftiert oder in den Status eines zivilen Zwangsarbeitenden überführt worden waren.7 Waren sie in anderen Lagern untergebracht, wurden sie nicht berücksichtigt. Im Stiftungsgesetz der EVZ ist dies explizit im § 11 Abs. 3 festgesetzt. Die Begründung hierfür war, dass der Art. 49 in der Genfer Konvention den Arbeitseinsatz von Kriegsgefangen grundsätzlich erlaubt.
Die Zwangsarbeiter:innen, die nicht nachweisen konnten, dass sie von dem NS-Regime ausgebeutet, entrechtet und misshandelt worden waren, gingen ebenfalls leer aus. Auch wenn viele das Entschädigungsprogramm als ein wichtiges Zeichen in der deutschen Erinnerungskultur bewerten, ist der Erfolg des Programms umstritten. Kritiker sehen darin mitunter einen Tropfen auf den heißen Stein, da Millionen von Menschen leer ausgingen. Dabei wurden die Zwangsarbeiter:innen, die in den besetzten Gebieten für die Nazis arbeiten mussten, gar nicht erst berücksichtigt. In der Forschung wird von 13 Millionen Zwangsarbeiter:innen im Deutschen Reich und noch einmal von der doppelten Anzahl an Menschen in den besetzten Gebieten gesprochen.
Die späten Entschädigungszahlungen und auch die Anerkennung als Opfer des NS-Regimes kamen für viele ehemalige Zwangsarbeiter:innen zu spät. Viele von ihnen starben schon vor der Gründung der Stiftung EVZ.
Zurück in der Heimat waren die ehemaligen Zwangsarbeiter:innen den Vorwürfen des Verrats und der Kollaboration ausgesetzt. Nicht nur in der sowjetischen Gesellschaft und Erinnerungskultur gab es Misstrauen, Vorwürfe und Schuldzuweisungen, sondern auch in den Familien und Freundeskreisen. Viele der ehemaligen Zwangsarbeiter:innen erhielten nur schwer Zugang zu Arbeit, Ausbildung und Studium. Ausgrenzung und Verfolgung gehörten auch in der Sowjetunion zu ihrem Alltag. Sie erhielten keine finanzielle Unterstützung und das erlittene Unrecht wurde nicht anerkannt. Deshalb schwiegen viele der ehemaligen Zwangsarbeiter:innen nach ihrer Rückkehr über ihr Schicksal.
Das Schweigen der ehemaligen Zwangsarbeiter:innen hörte 1990 auf. Damals erschien in der Wochenbeilage Nedelja der auflagenstärksten Tageszeitung Izvestia ein Artikel, der schließlich auch von anderen Zeitungen aufgegriffen wurde: Dieser versprach denjenigen, die sich mit ihren Erfahrungsberichten an ein Projekt von Memorial wenden, eine Rente aus Deutschland. Dies war jedoch ein Missverständnis. Memorial wollte in Zusammenarbeit mit der Heinrich-Böll-Stiftung die Geschichte der „Ostarbeiter“ aufarbeiten und war auf der Suche nach Archivmaterial und Zeitzeug:innen. Dieses Missverständnis führte nicht dazu, dass die ehemaligen Zwangsarbeiter:innen tatsächlich finanzielle Unterstützung erhielten, aber es führte dazu, dass 400.000 Briefe mit Fotos und Zeitzeugnissen Memorial zugesendet wurden. Damit eröffneten sich zahlreiche Möglichkeiten für Memorial, mit den Zeitzeug:innen die Geschichte aufzuarbeiten und Interviews zu führen. Heute gibt es zahlreiche Interviews, Fotos, Dokumente und Biografien, die die Geschichten der „Ostarbeiter“ sichtbar machen.
In Deutschland ist neben den Gedenkstätten und Erinnerungsorten das Archiv Zwangsarbeit 1939-1945. Erinnerungen und Geschichte entstanden, das ebenfalls Interviews von ehemaligen Zwangsarbeiter:innen aufbewahrt.
Die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ) unterstützt und fördert heute zahlreiche Projekte, die die Geschichte der NS-Zwangsarbeit aufarbeiten – unter anderen auch dieses Dossier.
Alltag Zwangsarbeit 1938–1945. Begleitband zur Dauerausstellung, hrsg. v. Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit Berlin-Schöneweide, Berlin 2013, S. 256
vgl. Goschler, Constantin (2010): Die Auseinandersetzung um Anerkennung und Entschädigung der Zwangsarbeiter, in: Knigge, Volkhard/Lüttgenau, Rikola-Gunnar/Wagner, Jens-Christian (Hrsg.): Zwangsarbeit: Die Deutschen, die Zwangsarbeiter und der Krieg, Begleitband zur Ausstellung, Weimar, S. 232-243
Stiftung EVZ: Geschichte der Stiftung EVZ
vgl. Knigge, Volkhard/Lüttgenau, Rikola-Gunnar/Wagner, Jens-Christian (2010, Hrsg.): Zwangsarbeit: Die Deutschen, die Zwangsarbeiter und der Krieg. Begleitband zur Ausstellung, Weimar, S.168
Alltag Zwangsarbeit 1938–1945. Ausstellungskatalog des Dokumentationszentrums NS-Zwangsarbeit der Stiftung Topographie des Terrors, Berlin 2013, S. 265
vgl. Zwischen allen Stühlen. Die Geschichte der Italienischen Militärinternierten 1943-1945. Ausstellungskatalog, hrsg. v. Dokumentationszentrums NS-Zwangsarbeit der Stiftung Topographie des Terrors, Berlin 2016, S. 254ff.
Zeitgeschichte online: Späte Entschädigung für die Opfer einer kalkulierten Vernichtungsstrategie